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    Reisen in Begleitung, mit Unterstützung oder einer Begleitperson

    Begleitdienst für Personen mit besonderen Bedürfnissen

    Aus Sicherheitsgründen muss Ihre Begleitperson über 16 Jahren alt sein. Die Begleitperson hilft Ihnen bei Folgendem:

    • Verständnis der Sicherheitshinweise des Bordpersonals;
    • Essen, trinken oder die Toilette während der Fahrt aufsuchen;
    • Umsteigen von einem Rollstuhl oder Scooter auf einen Sitzplatz;
    • Bewältigen der Einstiegsstufen.

    Die Begleitperson muss das entsprechende Ticket besitzen und hat die zu betreuende Person während der ganzen Fahrt zu begleiten.

    Reise mit Begleitung

    Wenn Sie eine geistige Behinderung oder eine Entwicklungsstörung mit einem Invadilitätsgrad von mindestens 33 % haben, können Sie von einer Person während der Fahrt begleitet werden und dabei einige Vorteile in Anspruch nehmen.

    Ihre Begleitperson kann kostenlos mit Ihnen reisen und Sie erhalten auf Ihr Ticket 15 Prozent Rabatt.

    Dieser Rabatt gilt für alle von Alsa durchgeführten Strecken in den Konzessionen CV-202 und CV-302.

    Wenn ein Ticket beispielsweise 20 Euro kostet, zahlen Sie nur 17 Euro und Ihre Begleitperson reist kostenlos.

    Informieren Sie sich hier, wie Sie diesen Rabatt beantragen können.

    Assistenzhunde

    Assistenzhunde, einschließlich der Begleithunde für Diabetiker und/oder Epileptiker, dürfen unter folgenden Bedingungen kostenlos und ohne Voranmeldung im Bus mitfahren:

    • Sie müssen auf dem Boden zu Füßen des Fahrgastes sitzen.
    • Sie müssen an der Leine geführt werden; auf Verlangen sind dem Alsa-Personal beim Einstieg alle Unterlagen vorzuzeigen, die die Funktion des Assistenzhunds belegen.
    • Dieser Nachweis besteht aus einem vom zuständigen Ministerium ausgestellten Ausweis und einer offiziellen Erkennungsmarke, die der Hund sichtbar tragen muss.
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