Obligatorische Verwendung von MaskenObligatorische Verwendung von Masken

ALLE BENUTZER ÖFFENTLICHER VERKEHRSMITTEL SIND WEITERHIN ZUM TRAGEN EINER MASKE, DIE MUND UND NASE BEDECKT, VERPFLICHTET.

Der königliche Erlass 286/2022 vom 19. April 2022 über die Änderungen hinsichtlich der Pflicht zum Tragen von Masken während der durch COVID-19 verursachten Gesundheitskrise hält die Pflicht zum Tragen von Masken im Flugzeugen, in Bahnen, Seilbahnen, in Bussen und allgemein im öffentlichen Personenverkehr aufrecht.

Daher wird allen Passagieren, die ihre Maske nicht ordnungsgemäß benutzen oder kein Dokument über die Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Maske vorweisen, die Mitfahrt in unseren Bussen verwehrt. Zuwiderhandelnde haften vollumfänglich für ihr Verhalten und können zum Verlassen des Busses aufgefordert werden.

Weitere Informationen zur Verwendung von Masken finden Sie hier . Denken Sie daran, je nach Reisedauer und Anweisungen des Herstellers genügend Masken mitzubringen.